Neue Regelung in NRW im Covid 19 Desaster
Nordrhein-Westfalen
In den Debatten um mögliche Lockerungsmaßnahmen stand NRWs Ministerpräsident Armin Laschet stets für die Forderung nach schnellen Umsetzungen. Am 4. Mai bezog Laschet im ZDF erneut Stellung und plädierte für regionale Unterschiede bei der Ausgestaltung in vielen Bereichen, manche Handlungsfelder sollten jedoch besser länderübergreifend geregelt werden.
Für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus wird auch in NRW eine stufenweise Öffnung angestrebt. Ab dem 11. Mai 2020 sollen wieder möglich sein:
- Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt
- Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig
- touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen).
- Öffnung von Freizeitparks, Ausflugsschiffen (mit Hygienekonzept), Touristinformationen, Fahrrad- und Bootsverleihen
- An Christi Himmelfahrt (21. Mai) werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.
- Mit Zieldatum ab Pfingsten (30. Mai 2020) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen. Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.